Erstellung von Gutachten
Zum unmittelbaren Aufgabenfeld des Berufsbildes der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehört auch die Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger in steuerlichen Fragen und in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung. Zu diesem sehr umfassenden Bereich zählen die Begutachtung von Unternehmen in Gerichtsverfahren und Unternehmensbewertungen - wir erstellen zudem Schiedsgutachten und Auseinandersetzungsgutachten.
Laut einem Erlass des Finanzministeriums Baden- Württemberg gilt dabei der Grundsatz: Gutachten, die den Vorschriften der Wertermittlungsverordnung (WertV) und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) entsprechen sind grundsätzlich von der Finanzverwaltung anzuerkennen und dies unabhängig davon, ob der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht.

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