Manchmal ist es einfach Ihr gutes Recht
Unser Anliegen ist die Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Rechtsberatung und die engagierte Vertretung unserer Mandanten unter der besonderen Berücksichtigung eines taktisch geschickten Standpunktes:
• im allgemeinen und besonderen Zivilrecht, das vertragliche und gesetzliche Ansprüche
gemäß dem BGB u.a. (einschließlich Schadenersatzrecht, Schmerzensgeldforderungen,
Scheidungen, Verkehrsunfälle) beinhaltet
• im Zivilrecht für Unternehmer: z.B. bei Investitionen, im Urheberrecht
• im Immobilien- und Liegenschaftsrecht
• im Verfassungsrecht

Der Hintergrund zunehmender staatlicher Wertschöpfung bedingt zum Beispiel bei der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation im Erbfall eine umsichtige und langfristige Planung, die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte ebenso in Betracht ziehen muss wie persönliche Umstände. Geänderte familiäre Gegebenheiten (nichteheliche Lebensgemeinschaft, Wiederverheiratung etc.), die nicht (mehr) dem gesetzgeberischen Vorbild der Idealfamilie entsprechen, erfordern differenzierte erbrechtliche Lösungen. Fragen Sie uns.

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