Sie haben das Recht, Steuern zu sparen!
Durch Gründung einer GmbH oder einer GmbH & Co KG für umfangreichen privaten Immobilienbesitz und steueroptimaler Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaften (etwa GmbH & Still oder Betriebsaufspaltung) lassen sich die Vorzüge der neuen Kapitalgesellschaften weiter nutzen.
BilMoG - Auswirkungen auf die Offenlegung
am 03.04.2009 hat der Bundesrat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Damit wird das Handelsrecht nach dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 erneut umfassend reformiert. Mit diesem Gesetz soll das bewährte HGB-Bilanzrecht als vollwertige, kostengünstige und einfache Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards auf Dauer erhalten bleiben.
Neue Größenklassen
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Neben vielen Neuerungen wurde auch der § 267 HGB neu gefasst. Die Schwellenwerte für die Einteilung in die Größenklassen wurden um ca. 20% angehoben. Die neuen Kriterien gelten bereits für nach dem 31.12.2007 beginnende Geschäftsjahre. Damit kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss der Erleichterungen, die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten. Auch für die Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Wirtschaftsjahr 2008 können sich dadurch Änderungen ergeben. Neue Erleichterungsvorschriften für Einzelkaufleute Mit dem neu geschaffenen § 241a HGB werden Einzelkaufleute von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars befreit, wenn Sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Diese können dann zukünftig eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen, sofern sich nicht aus den §§ 140, 141 AO eine steuerrechtliche Buchführungspflicht ergibt. |
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· Beratung in allen inländischen Steuerfragen und in
Fragen von Doppelbesteuerung mit dem Ausland im
Bereich der natürlichen Personen
· Beratung und Hilfe in erblichen Fragen
· Ausführung von Erbteilungen und Testaments-
vollstreckungen
· Erstellen von Steuererklärungen natürlicher Personen
· Rechenschaftsberichte für die kommunalen Behörden
· Bilanzen und Erfolgsrechnungen von selbständig Erwerbenden in Verbindung
mit der Ausfertigung der Steuererklärung (einschließlich Buchhaltung)
· Kontrolle der Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen (inkl. evtl. notwendiger
Einsprachen und Rekurse).
Zu den Dienstleistungen geben wir Checklisten über vorzulegende Angaben und Unter-
lagen ab, um aufwendige und umständliche, kostenpflichtige Rückfragen zu vermeiden.


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