Und wenn die Pleite droht?
Vom Insolvenzverfahren erfasst wird in der Regel das gesamte Vermögen des Schuldners im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens, und das, was er während des Verfahrens hinzu erwirbt. Wird eine drohende Insolvenz, oder vielmehr der drohende Eintritt eines Insolvenzgrundes, frühzeitig erkannt, so kann oftmals durch geeignete Sanierungsmaßnahmen der Gang in das Insolvenzverfahren abgewandt werden.
Maßnahmen gegen die Zahlungsunfähigkeit
Besteht die Insolvenzgefahr aufgrund der Liquiditätslage des Schuldners, so kann diese
effizient fast nur durch die Zuführung von liquiden Mitteln (Sanierungskredite) beseitigt
werden:
a) Kredite durch Neugläubiger, Arbeitnehmer und Lieferanten
b) Kreditvergabe durch Eigentümer
c) Kreditvergabe durch Kreditinstitute
Maßnahmen gegen die Überschuldung
Die gängigsten Maßnahmen der Insolvenzgefahr der Überschuldung vorzubeugen,
sind buchungstechnischer Art und setzen daran an, die Höhe der Forderungen gegen
das Unternehmen, also die Verbindlichkeiten zu reduzieren:
a) Forderungsverzicht
b) Umwandlung von Sicherungsrechten oder Forderungen in Eigenkapital
c) Einräumung von Wandelgenussrechten
d) Rangrücktritt

Bankgespräch Bilanzanalyse Bilanzierung Branchen Buchführung Controlling Due Diligence
EDV Existenzgründung Firmengründung Gutachten Historie Honorar Impressum Insolvenz
Karriere Kompetenz Lohn Lohnberechnung Musterauswertung Nachfolge Nachlass Partner
Personen Profil Rating Rechtsberatung Seminare Standorte Start-Up Vermögensberatung